Altersklassen / Strecken / Zeitplan
9:00 Uhr
Schüler C (Jahrgang 15/16): 75m Schwimmen / 500m Laufen
09:10 Uhr
Schüler B (Jahrgang 13/14): 75m Schwimmen / 1000m Radfahren / 500m Laufen
09:30 Uhr
Schüler A (Jahrgang 11/12): 200m Schwimmen / 2000m Radfahren / 1000m Laufen
09:30 Uhr
Jugend B (Jahrgang 09/10): 200m Schwimmen / 2000m Radfahren / 1000m Laufen
-> Die Streckenpläne sind unter der Rubrik „Kontakt / Services“ und dem Menüpunkt „Strecken“ abzurufen.
Startgeld
Das Startgeld beträgt beim Nachwuchs-Cup für alle Altersklassen 13 EUR.
Nachmeldungen am Veranstaltungswochenende sind gegen eine Nachmeldegebühr von 10 EUR möglich.
Anmeldung
Anmeldeschluss
28.07. 24:00 Uhr
Siegerehrung
Die Siegerehrung für den Nachwuchs-Cup wird ab ca. 11:30 Uhr stattfinden.
Wertungen / Ehrungen
Jeder Finisher erhält nach dem Zieleinlauf eine Medaille.
Außerdem erfolgen nach dem Wettkampf folgende Siegerehrungen (Anspruch auf Prämien nur bei Teilnahme an Siegerehrung):
– Platz 1-3 m/w jeder Altersklasse: Sachpreise
Hinweise zum Rad
Grundsätzlich gilt die DTU-Sportordnung – www.dtu-info.de
Folgende Abrolllängen müssen bei den Fahrrädern beachtet werden:
- Schüler B = 5,66m
- Schüler A = 5,66m
- Jugend B = 6,10m
Das Wettkampfgericht hält sich vor, die Abrolllängen vor dem Wettkampf bei den Teilnehmern zu überprüfen.
Registrierung / Ausgabe der Startunterlagen:
Freitag 18:15 – 19:45 Uhr (Termin bitte Einheimische nutzen!)
Samstag (Wettkampftag) 7:45 – 10:30 Uhr
Check-In | Check-Out (nur am Samstag)
Check-In 8:00 – 9:00 Uhr
Check-Out 09:45 – 10:45 Uhr
Achtung: Zufahrt zum Flappachbad von 08:45 bis 9:45 Uhr und 10:45 bis ca. 13:00 Uhr auf Grund des Wettkampfes nicht möglich!
Wettkampfbesprechung
08:45 Uhr Nachwuchs-Cup
Gepäckaufbewahrung
In der Wechselzone wird ein separater Bereich für die Kleider- und Taschenabgabe eingerichtet.
Abmeldung / Ummeldung / Nichtteilnahme / Rennabbruch
Ab- und Ummeldungen sind bis zum Anmeldeschluss möglich (ggf. unter Abzug von Spesen). Bei kurzfristigem Startverzicht (nach Anmeldeschluss) erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. Sofern die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalten abgesagt oder abgebrochen werden muss, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.